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   VG Regensburg, 07.11.2014 - RN 5 K 14.30508   

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https://dejure.org/2014,36250
VG Regensburg, 07.11.2014 - RN 5 K 14.30508 (https://dejure.org/2014,36250)
VG Regensburg, Entscheidung vom 07.11.2014 - RN 5 K 14.30508 (https://dejure.org/2014,36250)
VG Regensburg, Entscheidung vom 07. November 2014 - RN 5 K 14.30508 (https://dejure.org/2014,36250)
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  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Regensburg, 07.11.2014 - RN 5 K 14.30508
    Die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG gebieten danach die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, wenn einer extremen Lebensgefahr oder einer extremen Gefahr der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit entgegen gewirkt werden muss, was dann der Fall ist, wenn der Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod ausgeliefert oder erheblichen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt sein würde (BVerwG vom 17.10.1995, BVerwGE 99, 324, vom 19.11.1996, BVerwGE 102, 249 sowie vom 12.7.2001, BVerwGE 115, 1).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Auszug aus VG Regensburg, 07.11.2014 - RN 5 K 14.30508
    Die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG gebieten danach die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, wenn einer extremen Lebensgefahr oder einer extremen Gefahr der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit entgegen gewirkt werden muss, was dann der Fall ist, wenn der Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod ausgeliefert oder erheblichen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt sein würde (BVerwG vom 17.10.1995, BVerwGE 99, 324, vom 19.11.1996, BVerwGE 102, 249 sowie vom 12.7.2001, BVerwGE 115, 1).
  • BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02

    Irak, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, interne Fluchtalternative,

    Auszug aus VG Regensburg, 07.11.2014 - RN 5 K 14.30508
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht einem Ausländer ein solcher Abschiebungsschutz zu, wenn er in seinem Heimatland auf Dauer ein Leben zu erwarten hat, das zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tode führt oder wenn er dort nichts anderes zu erwarten hat als ein "Dahinvegetieren am Rande des Existenzminimums" (BVerwG, B.v. 31.07.202 - 1 B 128/02 - juris).
  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus VG Regensburg, 07.11.2014 - RN 5 K 14.30508
    Die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG gebieten danach die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, wenn einer extremen Lebensgefahr oder einer extremen Gefahr der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit entgegen gewirkt werden muss, was dann der Fall ist, wenn der Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod ausgeliefert oder erheblichen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt sein würde (BVerwG vom 17.10.1995, BVerwGE 99, 324, vom 19.11.1996, BVerwGE 102, 249 sowie vom 12.7.2001, BVerwGE 115, 1).
  • VG Münster, 19.09.2014 - 1 K 2268/13

    Anerkennung eines guineischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter und

    Auszug aus VG Regensburg, 07.11.2014 - RN 5 K 14.30508
    (so auch für Guinea, VG Münster, U.v. 19.09.2014 - 1 K 2268/13.A - juris Rn. 29ff.).
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