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VG Regensburg, 07.11.2014 - RN 5 K 14.30508 |
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- BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
Auszug aus VG Regensburg, 07.11.2014 - RN 5 K 14.30508
Die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG gebieten danach die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, wenn einer extremen Lebensgefahr oder einer extremen Gefahr der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit entgegen gewirkt werden muss, was dann der Fall ist, wenn der Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod ausgeliefert oder erheblichen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt sein würde (BVerwG vom 17.10.1995, BVerwGE 99, 324, vom 19.11.1996, BVerwGE 102, 249 sowie vom 12.7.2001, BVerwGE 115, 1). - BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01
Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine …
Auszug aus VG Regensburg, 07.11.2014 - RN 5 K 14.30508
Die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG gebieten danach die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, wenn einer extremen Lebensgefahr oder einer extremen Gefahr der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit entgegen gewirkt werden muss, was dann der Fall ist, wenn der Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod ausgeliefert oder erheblichen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt sein würde (BVerwG vom 17.10.1995, BVerwGE 99, 324, vom 19.11.1996, BVerwGE 102, 249 sowie vom 12.7.2001, BVerwGE 115, 1). - BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02
Irak, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, interne Fluchtalternative, …
Auszug aus VG Regensburg, 07.11.2014 - RN 5 K 14.30508
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts steht einem Ausländer ein solcher Abschiebungsschutz zu, wenn er in seinem Heimatland auf Dauer ein Leben zu erwarten hat, das zu Hunger, Verelendung und schließlich zum Tode führt oder wenn er dort nichts anderes zu erwarten hat als ein "Dahinvegetieren am Rande des Existenzminimums" (BVerwG, B.v. 31.07.202 - 1 B 128/02 - juris). - BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95
Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …
Auszug aus VG Regensburg, 07.11.2014 - RN 5 K 14.30508
Die Grundrechte aus Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 2 GG gebieten danach die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG, wenn einer extremen Lebensgefahr oder einer extremen Gefahr der Verletzung der körperlichen Unversehrtheit entgegen gewirkt werden muss, was dann der Fall ist, wenn der Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod ausgeliefert oder erheblichen Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit ausgesetzt sein würde (BVerwG vom 17.10.1995, BVerwGE 99, 324, vom 19.11.1996, BVerwGE 102, 249 sowie vom 12.7.2001, BVerwGE 115, 1). - VG Münster, 19.09.2014 - 1 K 2268/13
Anerkennung eines guineischen Staatsangehörigen als Asylberechtigter und …
Auszug aus VG Regensburg, 07.11.2014 - RN 5 K 14.30508
(so auch für Guinea, VG Münster, U.v. 19.09.2014 - 1 K 2268/13.A - juris Rn. 29ff.).